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Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen.

Dies ist insbesondere beachtenswert, da der Zinssatz für Anspruchszinsen 5,38 % (Stand August 2023) beträgt und somit deutlich höher ist als in den Vorjahren.

Die Festsetzung unterbleibt, wenn die Anspruchszinsen einen Betrag von € 50,00 nicht erreichen. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer zeitgerechten Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung vermieden bzw. reduziert werden.

Stand: 29. August 2023

Bild: JD8 - stock.adobe.com

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ROSSBACHER & PARTNER Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH
Kanzlei Mag. Wolfgang Rossbacher

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