Seitenbereiche
Inhalt

Steuervermeidung

Welche Strafen sind bei Steuerhinterziehung vorgesehen?

Die Strafen für Steuerhinterziehung sind umfangreich. Das Finanzstrafgesetz sieht für Steuerhinterziehung den Tatbestand des Abgabenbetrugs vor. Geldstrafen und Freiheitsstrafen sind möglich.

Wie kann man eine Selbstanzeige machen?

Die Selbstanzeige muss beim zuständigen Finanzamt unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen bzw. einlangen. Überreichen Sie am besten gleich zum Zeitpunkt der Selbstanzeige eine vollständige Abgabenerklärung an Ihre zuständige Abgaben- bzw. Finanzstrafbehörde. Aus den Informationen und Beilagen müssen die verkürzten Abgaben nachvollziehbar sein. Je unvollständiger Sie Ihre Angaben machen, desto eher besteht die Gefahr des Verlustes der Straffreiheit.

Ihre Steuern sind bei uns in besten Händen

Überlassen Sie Ihre Steuern besser unseren Steuerexperten. Vertrauen Sie uns Ihre Steuern an und profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung. Umgangssprachlich heißt es Steuerschlupfloch, wir nennen es Möglichkeit zur Steueroptimierung bzw. Steuervermeidung. Wir kennen diese Möglichkeiten und die Gesetzeslage. Wir wissen, wie man Steuern im Rahmen der Gesetzgebung sparen kann. Sprechen Sie mit uns über Ihre Steuern!

ROSSBACHER & PARTNER Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH
Kanzlei Mag. Wolfgang Rossbacher

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.